Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Die Deriaz Group GmbH erbringt ihre Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Deriaz Group GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.2 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines weiteren Widerspruchs gegen die AGB des Kunden durch die Deriaz Group GmbH bedarf es nicht.

1.3 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.5 Die Angebote der Deriaz Group GmbH sind freibleibend und unverbindlich.

1.6 Die Deriaz Group GmbH nimmt Bestellungen und Aufträge durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Onlinebezahlungen an. Weicht die Auftragsbestätigung der Deriaz Group GmbH von den Bedingungen einer Bestellung oder eines Auftrages ab, kommt das Rechtsgeschäft zu den Bedingungen der Deriaz Group GmbH zustande, es sei denn der Kunde widerspricht binnen drei Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung.

1.7 Die AGB’s gelten für die deriaz Group GmbH und all ihre Projekte. Darunter fällt aktuell www.solopreneurs.ch

2. VERANSTALTUNGEN

2.1 Diese AGB’s gelten auch für Eigen- und Co-Veranstaltungen (Kurse, Webinare, Seminare, Programme, Events folgend mit Veranstaltung oder Kurs gekennzeichnet) der Deriaz Group GmbH. Für Veranstaltungen, welche im Programm der Webseite erscheinen jedoch andere als Veranstalter genannt werden, sowie die Zahlungsabwicklung in deren Namen erfolgt, gelten die jeweiligen Bestimmungen. Die Haftung für Fehlhandlung von Co-Veranstaltern oder dritten Veranstaltern wird ausdrücklich wegbedungen.

2.2 Anmeldung: Die Anmeldung an eine Eigen- und Co-Veranstaltungen ist verbindlich. Mit der Anmeldung wird bestätigt, dass die AGB’s akzeptiert und zur Kenntnis genommen wurden.

2.3 Teilnahme: Die Teilnahme ist übertragbar. In diesem Fall muss der Deriaz Group GmbH Kontaktdaten der Begünstigten Person mitgeteilt werden. Mit dem Erscheinen am Workshop wird der Haftungsauschluss & Versicherungs- sowie die Urheberrechtsklausel durch die begünstigte Person akzeptiert.

2.4 Reservation: Die Reservation erfolgt erst nach Eingang von mindestens 50% der Veranstaltung und Materialgeldes auf das genannte Bankkonto. Bis 14 Tage vor Workshop-Beginn muss das verbleibende Kursgeld einbezahlt sein. Die Platzzahl ist limitiert. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs des Kursgeldes berücksichtigt.

2.5 Kursgeld: Zahlungen sollten innert 28 Tagen nach Buchung getätigt sein.

2.6 Abmeldung: Im Verhinderungsfall ist die Teilnahme übertragbar. In diesem Fall muss der Deriaz Group GmbH Kontaktdaten der Ersatzperson mitgeteilt werden (per Telefon oder E-Mail). Bei Abmeldung bis 28 Tage vor Workshopbeginn müssen 25% der Kurskosten und von 27 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50% der Kurskosten verrechnet werden. Bei späterem Rücktritt müssen die gesamten Kosten verrechnet werden.

2.7 Absage Veranstaltung: Bei zu wenigen Anmeldungen behält sich die Deriaz Group GmbH das Recht vor, eine Veranstaltung abzusagen. Sollte eine Veranstaltung nicht stattfinden, wird dies rechtzeitig mitgeteilt. In diesem Fall werden die Kurskosten vollumfänglich rückerstattet oder es kann einer der nächsten Veranstaltungen besucht werden. Bei Krankheit oder Unfall des Kursleiters wird sofern sich kein Ersatzkursleiter findet der Workshop am nächstmöglichen Datum nachgeholt, weitere Regressansprüche sind ausgeschlossen.

2.8 Bild, Film & Tonaufnahmen sowie Lehrmittel: Das Erstellen von Bild, Film & Tonaufnahmen ist ausschliesslich zu privaten und lerninhaltlichen Zwecken gestattet. Als Privat gelten illustrative Bilder und Filme, welche im Zusammenhang einer Berichterstattung auf Blogs, Social Media Networks stehen jedoch kein eigentlicher Wissenstransfer stattfindet. Längere Film und Tonaufnahmen, welche ganze Arbeitsabläufe zeigen, dürfen Dritten insbesondere via Internet, nicht zugänglich gemacht werden. Die überreichten zusätzlichen Lehrmittel sind persönlich und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, ansonsten droht ein Rechtsverfahren.

2.9 Haftung & Versicherung: Die Deriaz Group GmbH übernimmt keine Haftung im Falle von Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt. Die Deriaz Group GmbH übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Verlust persönlicher Gegenstände sowie für alle anderen Schäden welche insbesondere durch unsachgemässen Umgang entstehen. Sämtliche Versicherungen sind Sache der teilnehmenden Person.

3. Externe Digitale Werbeanbieter

3.1 Die Deriaz Group GmbH weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Externen digitalen Werbeanbieter (z.B. Meta, Google, Twitter etc. im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und Beiträge aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Deriaz Group GmbH nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und Beiträge grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmässigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Deriaz Group GmbH arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Deriaz Group GmbH beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Deriaz Group GmbH aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

4. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ

Hat der potenzielle Kunde der Deriaz Group GmbH vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt der Deriaz Group GmbH dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

4.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch der Deriaz Group GmbH treten der potentielle Kunde und der Deriaz Group GmbH in ein Vertragsverhältnis («Pitching-Vertrag»). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

4.2 der potentielle Kunde anerkennt, dass der Deriaz Group GmbH bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

4.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Deriaz Group GmbH ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

4.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes geniessen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

4.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Deriaz Group GmbH im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen ausserhalb des Korrektivs eines später abzuschliessenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

4.6 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Deriaz Group GmbH Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Deriaz Group GmbH binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

4.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass der Deriaz Group GmbH dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass der Deriaz Group GmbH dabei verdienstlich wurde.

4.8 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Deriaz Group GmbH ein.

5. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES KUNDEN

5.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Auftragsvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch der Deriaz Group GmbH, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll («Angebotsunterlagen»). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch der Deriaz Group GmbH. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit für der Deriaz Group GmbH.

5.2 Alle Leistungen von der Deriaz Group GmbH (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

5.3 Der Kunde wird der Deriaz Group GmbH zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Deriaz Group GmbH wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

5.4 der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert das die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Deriaz Group GmbH haftet im Falle bloss leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird der Deriaz Group GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde der Deriaz Group GmbH schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, der Deriaz Group GmbH bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. der Kunde stellt der Deriaz Group GmbH hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

6. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER

6.1 Die Deriaz Group GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren («Fremdleistung»).

6.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden. Die Deriaz Group GmbH wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

6.3 Soweit der Deriaz Group GmbH notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Deriaz Group GmbH.

6.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Auftragsvertrages aus wichtigem Grund.

7. TERMINE

7.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Deriaz Group GmbH schriftlich zu bestätigen.

7.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Deriaz Group GmbH aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und der Deriaz Group GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Befindet sich der Deriaz Group GmbH in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Deriaz Group GmbH schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

8. VORZEITIGE AUFLÖSUNG

8.1 der Deriaz Group GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstösst. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Deriaz Group GmbH weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Deriaz Group GmbH eine taugliche Sicherheit leistet.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Deriaz Group GmbH fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstosses gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstösst.

9. HONORAR

9.1 Die deriaz Group GmbH stellt eine Akontorechnung (Honorar) in Höhe von 50% nach der Angebotsfreigabe in Rechnung, diese ist vor Projektbeginn zu begleichen. Restbeträge (Honorar) werden kurz vor der Vollendung des Projektes in Rechnung gestellt.

9.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat der Deriaz Group GmbH für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

9.3 Alle Leistungen der Deriaz Group GmbH, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Deriaz Group GmbH erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

9.4 Kostenvoranschläge der Deriaz Group GmbH sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Deriaz Group GmbH schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird der Deriaz Group GmbH den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen einer angemessenen Frist nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 20% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

9.5 Für alle Arbeiten der Deriaz Group GmbH, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Deriaz Group GmbH das vereinbarte Entgelt. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Deriaz Group GmbH zurückzustellen.

10. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT

10.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Deriaz Group GmbH gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschliesslich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Deriaz Group GmbH.

10.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Deriaz Group GmbH die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

10.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Deriaz Group GmbH sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

10.4 Weiters ist die Deriaz Group GmbH nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. 10.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Deriaz Group GmbH für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 10.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Deriaz Group GmbH aufzurechnen, ausser die Forderung des Kunden wurde von der Deriaz Group GmbH schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

11. EIGENTUMSRECHT, NUTZUNGS- UND URHEBERRECHT

11.1 Alle Leistungen der Deriaz Group GmbH, einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Deriaz Group GmbH und können von der Deriaz Group GmbH jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Deriaz Group GmbH setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Deriaz Group GmbH dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Deriaz Group GmbH, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

11.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Deriaz Group GmbH, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Deriaz Group GmbH und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

11.3 Für die Nutzung von Leistungen der Deriaz Group GmbH, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Deriaz Group GmbH erforderlich. Dafür steht der Deriaz Group GmbH und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

11.4 Für die Nutzung von Leistungen der Deriaz Group GmbH bzw. von Werbemitteln, für die der Deriaz Group GmbH konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Auftragsvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Deriaz Group GmbH notwendig.

12. KENNZEICHNUNG

12.1 Die Deriaz Group GmbH ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf die Deriaz Group GmbH und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

12.2 Der Deriaz Group GmbH ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

13. GEWÄHRLEISTUNG

13.1 der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Deriaz Group GmbH, verdeckte Mängel innerhalb von sieben Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

13.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mangelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch der Deriaz Group GmbH zu. Die Deriaz Group GmbH wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Deriaz Group GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglicht. Die Deriaz Group GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für der Deriaz Group GmbH mit einem unverhältnismässig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

13.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Deriaz Group GmbH ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Deriaz Group GmbH haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

14. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG

14.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Deriaz Group GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen («Leute») für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Deriaz Group GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer «Leute».

14.2 Jegliche Haftung der Deriaz Group GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Deriaz Group GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemassnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Deriaz Group GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Deriaz Group GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat der Deriaz Group GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

14.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Deriaz Group GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

15. DATENSCHUTZ

Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papier- und elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die im Fuss der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.

16. ANZUWENDENDES RECHT

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Deriaz Group GmbH und dem Kunden unterliegen dem Schweizer Recht.

16. GERICHTSSTAND

16.1 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Deriaz Group GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz von der Deriaz Group GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist der Deriaz Group GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

16.2 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Stand Januar 2022